AGB K1 Hundestaffel
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
K1 Hundestaffel
Christine Kruppa
Schertlinstr. 59
86159 Augsburg
Stand: März 2026
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1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Kurse, Trainings und Veranstaltungen der K1 Hundestaffel.
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2. Verantwortlicher Ausbilder
Der verantwortliche Ausbilder gemäß § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist:
Johann Kruppa
Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG wurde erteilt durch:
Stadt Augsburg, Bayern
Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen – Veterinärwesen
Die Ausbildung und Durchführung der Trainings erfolgt unter fachkundiger Leitung entsprechend der gesetzlichen Anforderungen.
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3. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können nur Hunde mit gültigem Impfschutz (Tollwut, Parvovirose, Staupe, HCC, Leptospirose) sowie bestehender Hundehaftpflichtversicherung.
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten hat.
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4. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Hundehalter haftet für alle von seinem Hund verursachten Schäden.
Die K1 Hundestaffel haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
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5. Verhalten im Training
Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.
Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich.
Begleitpersonen sind vom Teilnehmer über die geltenden Regeln zu informieren.
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6. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn des Trainings vollständig zu bezahlen.
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7. Terminabsagen durch Teilnehmer
Einzel- und Gruppentermine müssen mindestens 12 Stunden vorher abgesagt werden.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die jeweilige Trainingseinheit vollständig berechnet.
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8. Absage durch Veranstalter
Die K1 Hundestaffel behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen abzusagen.
In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.
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9. Rücktritt / Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Bis 6 Wochen vor Beginn: kostenfrei
Bis 2 Wochen vor Beginn: 50 % der Gebühr
Danach oder bei Nichterscheinen: volle Gebühr
Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.
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10. Abbruch durch Teilnehmer
Bei Abbruch durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
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11. Ausschluss vom Training
Die Kursleitung kann Teilnehmer bei unangemessenem Verhalten oder Verstößen gegen die Trainingsregeln vom Training ausschließen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
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12. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen werden ausschließlich durch die K1 Hundestaffel zu Werbe- und Informationszwecken erstellt.
Teilnehmer und Zuschauer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der K1 Hundestaffel eigene Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anfertigen.
Tonaufnahmen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung ausdrücklich untersagt.
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13. Meldepflicht bei Vorfällen
Unfälle, Beißvorfälle sowie behördliche Auflagen (z. B. Leinen- oder Maulkorbpflicht) sind dem zuständigen Trainer unverzüglich mitzuteilen.
Das Verschweigen solcher Umstände kann zum Ausschluss vom Training führen und rechtliche Konsequenzen haben.
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14. Bayerische Kampfhundeverordnung
Der Hundehalter ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Bayerische Kampfhundeverordnung, einzuhalten.
Dies gilt insbesondere für Leinen- oder Maulkorbpflicht sowie behördliche Auflagen.
Bei Verstößen oder Nichtangabe kann ein Ausschluss vom Training erfolgen.
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15. Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden.
Der Trainingserfolg hängt maßgeblich vom Teilnehmer ab.
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16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

